Zinsarten im Überblick

Originärer (ursprünglicher) Zins

Originärer (ursprünglicher) Zins ist das Einkommen, das einem Kapitaleigentümer zufällt, wenn er sein Kapital selbst im eigenen Unternehmen einsetzt. Voraussetzung für seine Entstehung ist, dass durch den Kapitaleinsatz ein Ertrag erzielt wird.

Leihzins

Leihzins ist das Einkommen, das ein Kapitaleigentümer bezieht, wenn er sein Kapital (Geld- oder Realkapital) einem anderen zur Verfügung stellt.

Der Leihzins bildet sich auf dem Markt. Seine Höhe richtet sich unter anderem nach Angebot und Nachfrage von Leihkapital. Leihkapital wird auf einer Reihe von Teilmärkten gehandelt, beispielsweise auf dem Geldmarkt (kurzfristige Gelder) und Kapitalmarkt (langfristige Gelder). Entsprechend unterscheidet man Geldmarktzins und Kapitalmarktzins.

Durchschnittlicher Kapitalzins und durchschnittlicher Leihzins sind selten gleich hoch. Dennoch sind ihre Durchschnittshöhen interdependent (= voneinander abhängig). So wird ein Unternehmer beispielsweise nur so lange investieren, wie seine Rendite (Verzinsung aus der Investition) mindestens so hoch ist wie der Geldzinssatz. Steigende Absatzpreise erhöhen somit unter sonst gleichen Bedingungen die Rentabilität des Sachkapitals (das Kapitaleinkommen) und umgekehrt.

Produktivzins und Konsumtivzins

Beim Produktivzins und Konsumtivzins richtet sich die Unterscheidung nach der Verwendung, der das Leihkapital zugeführt wird, für das der Zins gezahlt wird.

Wird das Leihkapital im Unternehmen verwendet, also zu produktiven Zwecken genutzt, wird als Entgelt für die güterwirtschaftliche Mehrleistung ein Produktivzins gezahlt.

Wenn Leihkapital zu konsumtiven Zwecken genutzt wird (z. B. Teilzahlungskredite), stellt der Konsumtivzins das Entgelt für die Überlassung von Kaufkraft dar. Die dem Schuldner überlassene Kaufkraft bringt ihm Nutzen (er kann sofort über Konsumgüter verfügen), für den er eine Vergütung in Form des Zinses zu entrichten hat.

Sollzinsen und Habenzinsen

Sollzinsen und Habenzinsen sind für die Kreditinstitute die Zinsen, die sie im Aktivgeschäft vereinnahmen (Zinserträge) und im Passivgeschäft zu entrichten haben (Zinsaufwendungen). Die Differenz zwischen Zinsaufwendungen und Zinserträgen stellt die Zinsspanne der Kreditinstitute dar.

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