Wiederverkaufspreismethode

Der Fremdvergleich nach § 1 AStG wird durch die Standardmethoden (Preisvergleichsmethode; Kostenaufschlagsmethode) zur Bildung von Verrechnungspreisen konkretisiert. Die Wiederverkaufspreismethode (resale price method) ist anwendbar, wenn Lieferungen oder Leistungen des Konzernunternehmens an fremde Abnehmer weiterveräußert werden.

Der Preis des Wiederverkaufs wird auf den Preis zurückgerechnet, der für die Lieferung oder Leistung des verbundenen Unternehmens anzusetzen ist (retrograde Methode). Der Verrechnungspreis ist demnach der Wiederverkaufspreis abzüglich marktüblicher Abschläge (Rohgewinnspanne).

Problematisch ist die Bemessung des Gewinnaufschlags. Die Wiederverkaufspreismethode eignet sich für Warenlieferungen, wenn ein Hersteller- und ein Vertriebsunternehmen existieren und die Marktgängigkeit der Waren nicht verändert wird.


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