Warentermingeschäft

Das Warentermingeschäft dient zur Abdeckung von Risiken im Binnenhandel bzw. im Außenhandel. Ein deutscher Importeur unterliegt einem oft beträchtlichen Preisrisiko, z. B. wenn er mit ausländischen Rohstoffen handelt oder diese verarbeitet. Preisschwankungen sind z. B. bei Getreide, Öl, Kaffee, Zucker oder Metallen gegeben.

Importeur

Der Importeur hat grundsätzlich ein Interesse an der Absicherung des Preisrisikos. Auf der Basis der späteren Erfüllung des Warentermingeschäftes schließt er einen standardisierten Vertrag ab, der einen zum Abschlusstermin festgelegten Preis enthält.

Gattungskäufe

Große Warenbörsen, an denen Gattungskäufe über vertretbare Waren getätigt werden, die nicht zur Stelle sind, finden sich insbesondere in New York, Chicago und London. Als Kontraktpartner an der Warenbörse gelten:

Unternehmen mit entgegengesetzten Preisvorstellungen für eine Ware in der Zukunft.

Unternehmen mit unterschiedlichen Handelsinteressen, die oft in den Bereich der Wirtschaftspolitik gehören.

Spekulanten und Kapitalanleger, die das Preisrisiko für Geschäfte nutzen wollen.

Im Rahmen der Spekulation erwarten die Haussiers Kurssteigerungen und die Baissiers Kurssenkungen. Für den Spekulanten ist die Aussicht auf hohe Gewinne entscheidend.

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