Vorabgewinne

Vorabgewinne sind Vergütungen, die die Gesellschafter von Personengesellschaften von ihrer Gesellschaft als Tätigkeitsvergütungen (Gehälter), als Zinsen für Gesellschafterdarlehen oder als Mietoder Pachteinnahmen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern erhalten. Derartige Vergütungen sind bei einer Personengesellschaft keine den Steuerbilanzgewinn mindernden Betriebsausgaben, sondern Gewinnbestandteile. Sie werden den jeweiligen Gesellschaftern „vorab“, d.h. vor Anwendung des Gewinnverteilungsschlüssels, zugerechnet.

Personengesellschaften werden insoweit steuerlich schlechter behandelt als Kapitalgesellschaften, bei denen derartige Vergütungen als steuerliche Leistungsvergütungen grundsätzlich den Steuerbilanzgewinn mindern.

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