Vollharmonisierung

Eine Vollharmonisierung im Rahmen der europäischen Umsatzbesteuerung wurde bislang nicht erreicht. Allerdings hat die Umsatzsteuerharmonisierung in der EU nationale Umsatzsteuergesetze stark geprägt. Neben der Verpflichtung zur Einführung eines Umsatzsteuersystems mit Vorsteuerabzug durch die erste EG-Richtlinie 1970, wurden eine Mindestbemessungsgrundlage für die USt festgelegt sowie Mindeststeuersätze von 15 % als Normalsteuersatz oder 5 % für ermäßigte Umsätze. Die Harmonisierung im Bereich der indirekten Steuern ist im Vergleich zu den direkten Steuern weit vorangeschritten.


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