Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine Privatversicherungsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Kunden gleichzeitig mit Abschluss des Versicherungsvertrages Mitglieder des Vereins werden.

Kapital einer VVaG

Anders als bei der Genossenschaft brauchen die Mitglieder keine Geschäftsanteile zu übernehmen. Die Leistungen an die Versicherten werden aus den Beiträgen der Versicherten erbracht. Entstehen Fehlbeträge (Verluste), werden die Beiträge entsprechend erhöht. Entstehen Gewinne, werden Jahresrückvergütungen an die Mitglieder gezahlt.

Organe einer VVaG

Die Organe sind im wesentlichen der Genossenschaft gleich. Allerdings besteht aufgrund der u. U. hohen Anzahl der Mitglieder das beschlußfassende Organ aus Vertretern, die von den Mitgliedern gewählt werden. Dieses Organ heißt deshalb auch „oberste Vertretung“.

Bedeutung einer VVaG

Der VVaG liegt der Solidargedanke zugrunde, der auch bei den staatlich geregelten Sozialversicherungsträgern zu finden ist. Der Marktanteil der WaG im Privatversicherungsgeschäft beträgt ca. 25% des gesamten Prämienaufkommens.

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