Versicherungspflichtgrenze (Kurzerklärung)


Die Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt und legt fest, bis zu welcher Grenze ihres Bruttojahreslohns Arbeitnehmer verpflichtet sind, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten.

Arbeitnehmer die mehr verdienen als das gesetzlich festgelegte Jahresgehalt, haben hingegen die Wahl, sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder ausschließlich in einer privaten Krankenkasse zu versichern. Der Eintritt in die unabhängige private Versicherung kann erfolgen, wenn das Gehalt nach dem dritten Kalenderjahr in Folge diese vorgegebene Grenze übersteigt. Für das Jahr 2008 wurde die Grenze auf rund 4.000€ monatlich festgelegt und liegt jährlich bei 48.150€.


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