Versicherungsbetrieben: Ziele, Aufgaben und Arten

Die meisten Menschen und Betriebe haben ein natürliches Bedürfnis nach Sicherheit und Schutz vor Risiken. Solche Risiken sind vielfältig: Menschen können krank oder arbeitslos werden, ihnen kann etwas gestohlen werden oder sie erleiden einen Unfall. Ebenso kommen auf Betriebe mannigfache Risiken zu: Ein Lager kann abbrennen, Waren können beim Transport zerstört werden oder ein Hauptschuldner meldet Konkurs an. Versicherungsbetriebe bieten als Schutz gegen eine große Anzahl von Risiken Versicherungen an.

Ziele von Versicherungsbetrieben

Eine Versicherung ist eine Vereinbarung über die Übertragung eines bestimmten Risikos auf einen Versicherer gegen Zahlung einer Prämie. Ziel der Versicherungsbetriebe ist es, durch die Zusammenfassung vieler gleichartiger Risiken der Versicherungsnehmer eine angemessene Risikoverteilung zu erreichen.

Aufgaben von Versicherungsbetrieben

Aufgabe der Versicherungsbetriebe ist es somit,

Schäden zu ersetzen, z. B. bei der Feuerversicherung;

Schäden zu mildern, z. B. beider Krankenund Unfallversicherung;

Vorsorge zu treffen, z. B. bei der Lebensversicherung;

Aufklärung zu betreiben und die Versicherten über Schadensursachen und deren Vermeidung zu informieren;

Sicherheitsvorschriften zu entwickeln;

Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln und die dabei anfallenden Kosten zu übernehmen;

Unterstützung zu leisten für solche Institutionen, die Gefahren abwenden oder vermeiden helfen (z. B. Feuerwehr).

Arten von Versicherungsbetrieben

Folgende Arten von Versicherungsbetrieben sind zu unterscheiden:

Die Sozialversicherung als Pflichtversicherung besteht aus den Zweigen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung.

Die Privatversicherungen betreiben das Geschäft mit den lndividualversicherungen. Dazu gehören die Personenversicherungen und die Güterversicherungen (Sachversicherungen und Vermögensversicherungen).

Die Privatversicherungen sind nahezu ausschließlich freiwillige Versicherungen. Es gibt jedoch Ausnahmen: So ist z. B. der Abschluß einer Kfz-Versicherung Voraussetzung für die Anmeldung des Fahrzeuges.

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