Verrechnungspreisermittlung

Verrechnungspreisermittlung ist eine zentrale Aufgabe des führungsorientierten Rechnungswesens. In Abhängigkeit vom angestrebten Funktionsbezug gibt es eine Anzahl unterschiedlicher Ansätze zur Verrechnungspreisermittlung. Verrechnungspreise können sowohl von einer zentralen Instanz festgelegt werden als auch im Rahmen eines Verhandlungsprozesses zwischen den betroffenen Teilbereichen entstehen (Verrechnungspreise).

Geht man von einer zentralen Festlegung von Verrechnungspreisen aus, so kann man sich entweder an Marktpreisen oder an Kostengesichtpunkten orientieren. Grundsätzlich können diese Orientierungsgesichtpunkte auch bei einer Verrechnungspreisermittlung durch Aushandeln berücksichtigt werden (z.B. in Ausübung einer Argumentations- oder Vermittlungsfunktion).

An Marktpreisen orientierte Verrechnungspreise eignen sich zur Ausübung der Lenkungs- und Erfolgsermittlungsfunktion nur, wenn für die im Unternehmen zu verrechnenden Güter ein externer Markt mit einem einheitlichen und relativ stabilen Marktpreis existiert, der den Geschäftsbereichen des Unternehmens offen steht. Der als Verrechnungspreis verwendete Marktpreis ist dabei immer um die jeweiligen Absatz- bzw. Beschaffungskosten zu korrigieren. Besitzen die Geschäftsbereiche keinen freien Zugang zum externen Markt, so kann diese Voraussetzung auch dadurch ersetzt werden, dass der Marktpreis betriebsintern zwingend zur Verwendung vorgeschrieben wird. Es bleibt jedoch immer zu beachten, dass gerade die Verwendung solcher Zusatzvorschriften wie z.B. Lieferzwang oder Meistbegünstigungsklauseln der Idee des Marktmechanismus, auf dem diese Art beruht, eigentlich widersprechen.

Da diese Voraussetzungen in der Unternehmenspraxis oft nicht vollständig erfüllt sind, werden in Theorie und Praxis verschiedene Alternativen kostenorientierter Verrechnungspreise vorgeschlagen. Diese lassen sich im Wesentlichen in Grenzkosten-, Knappheits- und Vollkostenpreise unterteilen.
Grenzkostenpreise werden von der Theorie bevorzugt vorgeschlagen. Voraussetzungen für deren Anwendung sind die Existenz eines internen Marktes, die Anforderung, dass bei der Lieferabteilung keinerlei Kapazitätsrestriktionen existieren und das Vorhandensein einer Grenzplankostenrechnung im Unternehmen. Diese Art der Verrechnungspreisermittlung erfüllt zwar die Lenkungsfunktion, nicht jedoch die Erfolgsermittlungsfunktion, da hierbei dem liefernden Bereich kein Gewinn zugerechnet wird.

Eine andere Alternative kostenorientierter Verrechnungspreise liegt in der Bildung knappheitsorientierter Preise. Wie bei Anwendung der Grenzkostenpreisalternative erfüllt auch diese Art der Verrechnung nicht die Erfolgsermittlungsfunktion. Hier wird davon ausgegangen, dass kein oder nur ein begrenzter unternehmensexterner Markt besteht und in den liefernden Bereichen Engpässe vorliegen, dass also bei der Lieferabteilung Kapazitätsrestriktionen bestehen. Dies hat zur Folge, dass sich der Knappheitspreis aus den Grenzkosten zzgl. Grenzopportunitätskosten (engpassbezogener Deckungsbeitrag) zusammensetzt.

Bei dieser Alternative wird mit Hilfe mathematischer Verfahren der linearen und nichtlinearen Programmierung sogar eine exakte Lösung des Verrechnungspreisproblems ermöglicht. Da es zu einer solchen Lösung allerdings auch das optimale Produktionsprogramm zu finden gilt bzw. dieses dabei auch entsteht, verlieren die Verrechnungspreise eigentlich ihre Bedeutung, weil zur Ermittlung der geeigneten Lenkungspreise das anstehende Optimierungsproblem auf jeden Fall zentral gelöst werden muss und sich damit die Problematik der dezentralen Lenkung nicht mehr stellt.

Die dritte Alternative kostenorientierter Verrechnungspreise besteht in der Anwendung von Vollkostenpreisen, die in der Praxis neben einer marktpreisorientierten Anwendung (auch wenn die Voraussetzungen für eine solche oft nicht gegeben sind) am häufigsten zu finden sind. Vollkostenpreise können als eine Kompromisslösung bezeichnet werden, um sowohl der Gewinnermittlungs- als auch der Erfolgszurechnungsfunktion gerecht zu wer
den.

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