Verpackungsverordnung

Die bislang weitestgehende Vorschrift zum Aufbau eines unternehmensexternen entsorgungslogistischen Systems stellt die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackVO) dar. Durch diese werden Hersteller und Handel verpflichtet, sämtliche gebrauchten Verpackungen außerhalb der bestehenden öffentlichen Entsorgung zu erfassen und zu verwerten. Bei den Rücknahme- und Pfandpflichten wird zwischen folgendem unterschieden:

⦁ Transportverpackungen

⦁ Umverpackungen

⦁ Verkaufsverpackungen

⦁ Getränkeverpackungen

Zur Erfüllung der Rücknahmepflicht bei Verkaufsverpackungen haben sich Industrie, Handel und Entsorgungswirtschaft auf den Aufbau des Dualen Systems Deutschland GmhH (DSD GmH) geeinigt. Hinsichtlich der Transportverpackungen erfolgt in immer stärkerem Maße eine Umstellung auf Mehrwegsysteme. Im Bereich der Umverpackungen ist zu erwarten, daß auf diese zusätzliche Verpackungsform weitgehend verzichtet wird.


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