Unterordnungskonzern

Ein Konzern, bei dem die einheitliche Leitung aufgrund eines Be­herrschungsverhältnisses vom Management der Konzernobergesellschaft wahrgenommen wird. Das Beherrschungsverhältnis kann auf ver­traglichen Grundlagen beruhen, Vertragskon­zern, oder aufgrund einer absoluten oder relati­ven Mehrheitsbeteiligung gegeben sein, fakti­scher Konzern. Die einheitliche Leitung wird durch die Ge­schäftsführung oder den Vorstand der Konzern­obergesellschaft wahrgenommen. Bei dem rela­tiv seltenen – Gleichordnungskonzern erfolgt die einheitliche Leitung durch ein vertragliches Gemeinschaftsorgan oder durch eine anderweiti­ge personelle Verflechtung der Geschäftsführung der beteiligten Unternehmen.

War die Erklärung zu "Unterordnungskonzern" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu