Unternehmerlohn


Der Unternehmerlohn ist die Vergütung, die dem Gesellschafter einer Personengesellschaft oder dem Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich auch Gesellschafter ist, für die Tätigkeit im eigenen Unternehmen zusteht. Die Mitarbeit des Unternehmers im eigenen Betrieb wird bei einer einfachen Personengesellschaft in der Kostenrechnung als kalkulatorischer Unternehmerlohn erfasst und berücksichtigt.

Der Lohn, den der Inhaber an sich selbst zahlt, ist dem Gewinn zuzurechnen und somit steuerlich irrelevant. Das Gehalt, das ein Gesellschafter, der zugleich Geschäftsführer ist, bei einer Kapitalgesellschaft erhält, zählt hingegen als Betriebsausgabe. Im Regelfall ist dann auch beim Unternehmerlohn die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.


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