Umsatzsteuersätze

Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwei Steuersätze, den allgemeinen Steuersatz von 16 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Die Umsätze unterliegen grundsätzlich dem vollen Steuersatz von 16 %, es sei denn, der Tatbestand des § 12 II UStG ist erfüllt.

Dieser ermäßigte Steuersatz wird insbesondere auf die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von fast allen Lebensmitteln (ausgenommen Getränke und Gaststättenumsätze), von Büchern und Zeitungen angewandt. Außerdem gilt er z. B. für den Personennahverkehr sowie für Umsätze von bestimmten Kunstgegenständen.

§ 12 II UStG enthält eine abschließende Aufzählung ermäßigter Umsätze. In der EU sind die Steuersätze nicht harmonisiert, sodass die einzelnen Staaten Gestaltungsspielraum haben. Ein Mindestnormalsteuersatz von 15 % darf nicht unterschritten werden


War die Erklärung zu "Umsatzsteuersätze" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu