Umlageverfahren


Das Umlageverfahren ist ein Verfahren, bei dem ein interessierter Personenkreis zu einem bestimmten Zweck Mittel aufbringt, um sie bei Bedarf wieder an die jeweiligen Beteiligten auszuzahlen. Bei Genossenschaften dient das Umlageverfahren dazu, die Geschäftsanteile, die die Nachschussbeträge übersteigen, auf die Mitglieder zu verteilen.

Das Umlageverfahren wird in Deutschland bei der gesetzlichen Sozialversicherung angewendet, der Kranken- und Arbeitslosenversicherung und der Altersvorsorge. Die Beiträge der Versicherungspflichtigen sind dabei so zu bemessen, dass sie innerhalb des betreffenden Zeitraums anfallende Ausgaben decken.

Allerdings wird oft kritisiert, dass bei der Rentenversicherung versicherungsfremde Leistungen mitfinanziert worden seien, wie zum Beispiel die Kosten der Wiedervereinigung Deutschlands oder die Kriegsversehrtenrente.


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