Transparenzprinzip

Die grenzüberschreitende Besteuerung der Personengesellschaften ist gekennzeichnet durch das Transparenzprinzip, also durch die internationale Anwendung des Mituntemehmerprinzips (Mitunternehmer). Bei der Besteuerung nach dem Transparenzprinzip wird nicht die Gesellschaft selbst, sondern ihre Gesellschafter werden belastet.

Im internationalen Steuerrecht entstehen allerdings Probleme, da die Personengesellschaften in den verschiedenen Ländern unterschiedlich behandelt werden. Solche Qualifikationskonflikte erschweren die Harmonisierung der direkten Steuern. Einzig für die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist das Transparenzprinzip zwingend für alle Mitgliedstaaten festgeschrieben. Dadurch wird der Ansatz einer relativ einheitlichen Besteuerung dieser Rechtsform möglich.


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