Transnationale Besteuerung

Die steuerliche Transnationalität entspricht der betriebswirtschaftlichen Globalisierung. Transnationale Unternehmen sind weltweit präsent, sie haben aber den absoluten Bezug zu einem Heimatstaat aufgegeben. Die transnationale Besteuerung orientiert sich an grenzüberschreitenden Sachverhaltsbelastungen. Das planerische Handeln ist nicht mehr primär domizilgebunden.

Das nationale Steuerrecht dient zwar noch als Berechnungsgrundlage; maßgebend ist aber die Sachverhaltsorientierung. Die Transnationalität führt allmählich zu einer Aufhebung der strikten Trennung zwischen Steuerinländer und > Steuerausländer („Inbound- und Outboundproblem“). Transnationale Ansätze sind vor allem im „supranationalen Recht“ (z. B. Gemeinschaftsrecht der EU) zu erkennen. Die Globalisierung und der technische Fortschritt (Internet, Electronic Commerce, Verrechnungspreise) erfordern transnationale Besteuerungskonzepte, die nationale Anknüpfungspunkte vernachlässigen.

Zugleich müssen den Ländern aufgabenkonforme Bemessungsgrundlagen verbleiben. In diesem Zusammenhang wird über Alternativen zum Sitzprinzip diskutiert. Die multinationalen und internationalen Unternehmen wurden vorwiegend nach dem Gewicht ihrer geographischen Verankerung unterschieden. Bei den supranationalen Unternehmen (vgl. z. B. EWIV, Europäische Gesellschaft SE) steht der rechtliche Aspekt grenzüberschreitend relevanter Formen von Aktivitäten im Vordergrund. Die Übergänge sind heute fließend.


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