Subsidiaritätsprinzip


Das Subsidiaritätsprinzip ist das Prinzip einer gesellschaftlichen Ordnungsform, die in der katholischen Soziallehre entwickelt wurde. Danach soll der Staat Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung den kleineren nachgeordneten Organisationseinheiten des Gemeinwesens überlassen.

Diese Abkehr vom Zentralismus hat Eingang in den Vertragstext zur europäischen Gemeinschaft gefunden und definiert ihre Aufgaben:

„In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können […]“ (Art. 5 EG-Vertrag).



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