Steuersystem von Großbritannien

Dem Zentralstaat steht das Aufkommen aus den wichtigsten Steuerarten zu. Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer (income tax). Gewinne von Personengesellschaften werden nach dem Transparenzprinzip auf der Gesellschafterebene besteuert. Eheleute werden getrennt veranlagt.

Seit 1997 wird die Einkommensteuer durch Selbstveranlagung erhoben. Kapitalgesellschaften werden von der Körperschaftsteuer (corporation tax) erfasst. Eine Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne mit Körperschaftsteuer und Einkommensteuer wird durch ein Teilanrechnungssystem abgemildert. Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung ist die handelsrechtliche Rechnungslegung; es existiert aber kein Maßgeblichkeitsprinzip, sodass zahlreiche Anpassungen notwendig sind.

Neben Verbrauch- und Aufwandsteuern, Vermögensverkehrsteuern, Erbschaft- und Schenkungsteuer (inheritance tax) existiert eine Steuer auf Einkünfte aus der Förderung von Erdöl und Erdgas (petroleum revenue tax), die Gewinne aus der Ausbeutung von Öl- und Gasvorkommen besteuert. Betreiber von Mülldeponien unterliegen seit 1997 einer Umweltsteuer, die sich nach dem Gewicht der Abfallmenge richtet.

Die nachgeordneten Gebietskörperschaften erheben darüber hinaus eine Grundsteuer auf bebaute Grundstücke. Eine Vermögensteuer existiert nicht. Es bestehen rd. 110 Steuerabkommen, die weitgehend dem OECD-MA entsprechen.


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