Steuerfreie Einnahmen

Einnahmen können aufgrund einer persönlichen Befreiung des Steuerpflichtigen oder einer sachlichen Steuerbefreiung der Einnahme insgesamt oder teilweise steuerfrei bleiben (Freibetrag, Freigrenze). Es handelt sich um Einnahmen, die durch gesetzliche Sonderregelungen steuerfrei sind (z. B. §§ 3 und 3 b EStG). Sie würden sonst einer der Einkunftsarten zugeordnet und wären steuerpflichtig.

Der Befreiungskatalog des § 3 EStG wird je nach Lenkungsziel des Gesetzgebers häufig in Art und Umfang der Befreiung verändert. Zu den wichtigsten steuerbefreiten Einnahmen zählen Leistungen der sozialen Sicherungssysteme (z. B. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld), aber auch Reisekostenzuschüsse aus öffentlichen Kassen, Zuwendungen des Bundespräsidenten an verdiente Personen, Ehrensold und Leistungen des Bundeskindergeldgesetzes. Vielfach steht eine soziale Lenkungsabsicht des Gesetzgebers im Vordergrund.


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