Quotenkartell

Ein Quotenkartell ist als Unterform eines Kartells zu verstehen, welches sich auf die Absprache branchengleicher Marktteilnehmer über Absatz- beziehungsweise Produktionsmengen ausgerichtet.

Die in Bezug auf diese Absprache gebundenen, ansonsten aber juristisch und ökonomisch weiterhin selbständig agierenden Unternehmen, haben sich auf eine Kontingentierung (bestimmte mengenmäßige Anzahl) der von ihnen produzierten beziehungsweise am Markt angebotenen Güter nach einem bestimmten Quotenschlüssel verständigt.

Ziel des Quotenkartells ist es, durch eine Steuerung der am Markt angebotenen Güter den Marktpreis zu beeinflussen und einen Wettbewerb zu vermeiden. Ein Wettbewerb könnte durch Überangebots-Effekte einen Preisverfall zur Folge haben = Umsatzrückgang.

Beispiel eines Quotenkartells – Die Quoten-Absprachen der in der OPEC organisierten Erdölförder-Staaten. In Deutschland (§1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) und in der übrigen EU gelten Quotenkartelle als Eingriffe in die Marktordnung und als unrechtmäßig.


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