Quellenabzugsverfahren


Das Quellenabzugsverfahren ist ein Verfahren der Steuererhebung, bei dem – wie es der Begriff ausdrückt – die Steuer direkt an der Quelle erhoben wird, wenn das zu besteuernde Einkommen entsteht.

Beispiele für im Quellenabzugsverfahren erhobene Steuern sind die Lohnsteuer, die direkt vom Arbeitgeber an den Fiskus abgeführt wird, sowie die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen, die seit dem Jahr 01.01.2009 erhoben und von den Banken direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Durch das Quellenabzugsverfahren verringert der Fiskus die Möglichkeiten, die betreffende Steuer zu hinterziehen. Allerdings wird das Prinzip der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen im Quellenabzugsverfahren weniger berücksichtigt, weil es nur die jeweils zu bestehende Einkommensart erfasst.

Ein hohes Gesamteinkommen, das sich aus verschiedenen Einkommensarten wie etwa Arbeitsentgelt und Kapitalerträgen zusammensetzt, kann nicht mehr in seiner Gesamtheit nach progressiven Tarifen besteuert werden.


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