Prozessorientierte Centerkostenrechnung

Prozessorientierte Centerkostenrechnung basiert auf der Verbindung von Prozesskostenrechnung und Primärkostenrechnung. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass im Rahmen der Prozesskostenstellenrechnung und Prozesskostenträgerrechnung die Transparenz hinsichtlich der eingesetzten primären Kostenarten und ihrer kostenstellen- bzw. centerbezogenen Herkunft verloren geht. Diese jedoch erkennbar zu machen, ist das Ziel der Primärkostenrechnung.

Im Rahmen der Prozessorientierten Centerkostenrechnung wird im Wesentlichen auf das bestehende Grundkonzept der Prozesskostenrechnung mit Tätigkeitsanalyse, Teil- und Hauptprozessbildung sowie Prozesskostenstellen- und -trägerrechnung zurückgegriffen. Um jedoch die Vorteile der Primärkostenrechnung integrieren zu können, ist im Rahmen der Betrachtung der Teilprozesse eine Differenzierung i.S.d. Primärkostenrechnung notwendig.

Erstens ist es möglich und sinnvoll, einen Teilprozess nach den in ihm enthaltenen primären Kostenarten zu differenzieren, so dass diese bei der Weiterverrechnung erhalten bleiben. Auf diese Weise lässt sich die Kostenplanung und -kontrolle genau nach den betreffenden primären Kostenarten durchführen. Zweitens ist es i.S.d. Primärkostenrechnung möglich, den betrachteten Teilprozess nach weiteren Kriterien zu unterteilen. So weist ein Teilprozess in aller Regel variable bzw. fixe Kostenelemente auf, und zwar unabhängig von und zusätzlich zu der zuvor im Rahmen der klassischen Prozesskostenrechnung getroffenen Einteilung in leistungsmengeninduzierte und neutrale Kosten.

Die sich aus dieser Rechnung ergebenden Hauptprozesskostensätze weisen die Form einer Matrix auf, deren Zeilen die verschiedenen Kostenarten und deren Spalten die entsprechenden Kostenstellen enthalten.

Aus ihnen kann präzise abgelesen werden, welche absoluten Kostenarten(gruppen)beträge in den einzelnen Kostenstellen bei einmaliger Durchführung des Hauptprozesses anfallen. Auf dieser Rechnung aufbauend lässt sich — und dies ist als fundamentaler Vorteil gegenüber der herkömmlichen Prozesskostenrechnung anzusehen — eine Abweichungsanalyse i.S.d. Grenzplankostenrechnung durchführen, da hierzu zusätzlich die Kostenspaltung in variable und fixe Bestandteile notwendig ist, wie sie im Rahmen der Prozessorientierten Genterkostenrechnung vorgenommen wird.

Weiterhin kann auf Basis der Ergebnisse auch eine prozessorientierte Deckungsbeitragsrechnung durchgeführt werden.

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