Produktionsgemeinkostenplanung

Produktionsgemeinkostenplanung ist der Teilbereich der Produktionskostenplanung, der ausschließlich kostenstellenbezogen bearbeitet wird. Dazu werden kostenartenweise für jede Bezugsgröße einer Produktions- bzw. Fertigungs-Kostenstelle zuerst die vollen Plan-Periodengemeinkosten festgelegt, die der vorher festzulegenden Planbeschäftigung entsprechen. Für Kostenarten mit eindeutiger Mengenkomponente (z.B. Hilfs- und Betriebsstoffe, Energie) plant man zuerst die Faktormengen pro Periode aufgrund von externen Verbrauchskennzahlen (Verbrauchsfunktionen), bereinigten statistischen Vergangenheitswerten oder Schätzungen des Kostenstellenleiters bzw. Produktionscontrollers.

Danach werden diese mit Planpreisen aus der Produktionsfaktorpreisplanung bewertet. Kostenarten ohne Mengengerüst werden als Periodenbetrag budgetiert. In einem weiteren Arbeitsschritt wird dann jede Kostenart auf ihr Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen untersucht. Die zu planende Kostenart kann einen beschäftigungsfixen, proportioalen oder teils fixen, teils proportionalen Charakter aufweisen.

Während einige Kostenarten a priori als beschäftigungsproportional (z.B. Fertigungslöhne und dazu proportionale Sozialkosten, Hilfsstoffkosten, gebrauchsverschleißbedingte Abschreibungs- und Reparaturkosten) und andere wiederum eindeutig als beschäftigungsfix (z.B. Gehälter des Führungspersonals und dazugehörige Sozialkosten, kalkulatorische Zinsen auf Anlagevermögen, zeitverschleißbedingte Abschreibungskosten, zeitabhängige Wartungskosten) angenommen werden können, sind bei einer Reihe von Kostenarten die vollen Plankosten in einen fixen und proportionalen Anteil planmäßig aufzuspalten.

Nach dem Modell der Betriebsbereitschaft wird dabei die Beschäftigung der betreffenden Kostenstelle/Bezugsgröße so weit gedanklich zurückgefahren, bis diese sich nun mehr in Betriebsbereitschaft befindet und nichts produziert. Der dann verbleibende Kostenanteil repräsentiert den Anteil der fixen Kosten an den vollen Kosten der Kostenart (z.B. Betriebsbereitschafts-Wärmeenergie bei einem Härteofen). Nach dieser Kostenauflösung liegen in der zu planenden Kostenstelle die Plan-Periodenbeträge für alle Kostenarten (getrennt nach proportionalen und fixen Kosten) vor.

Nach Addition der vollen, proportionalen und fixen Kostenartenbeträge errechnet man die vollen, proportionalen (Grenz-) und fixen Plan-Kostensätze pro Bezugsgrößeneinheit (z.B. in € pro Fertigungsstunde), die in der Plankalkulation verwendet werden. In der Reihenfolge der Gemeinkostenplanung werden zuerst die sekundären Kostenstellen (Hilfs- und Nebenkostenstellen, wie Sozialstellen, Reparaturstellen, Energiestellen, innerbetriebliche Transportstellen usw.) geplant. Danach erfolgt die planmäßige innerbetriebliche Leistungsverrechnung, die computerunterstützt nach dem Gleichungsverfahren durchgeführt wird. Den Abschluss der Produktionsgemeinkostenplanung bildet die Planung der primären Produktions- bzw. Fertigungs-Kostenstellen. Die Abbildung zeigt das Ergebnis der Produktionsgemeinkostenplanung in Form eines Kostenplans einer Produktions bzw. Fertigungs-Kostenstelle.

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