Prinzipien der nationalen Besteuerung

Zu den systemtragenden Prinzipien des deutschen Steuerrechts gehört die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung sowie das Leistungsfähigkeitsprinzip als Ausdruck einer gerechten Besteuerung. Das Kopfsteuerprinzip und Äquivalenzprinzip bleiben unberücksichtigt.

Die Besteuerung ist außerdem an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden, z. B. Schutz der Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Grundgesetz). Sie schlagen sich im Existenzminimum, im Besteuerungsverfahren oder im Steuergeheimnis nieder. Der Schutz des persönlichen Eigentums wird durch eine eigentumsschonende Besteuerung und das Übermaßverbot erhalten (Halbteilungsgrundsatz).

Dem Schutz der Ehe und Familie wird z. B. mit dem Splittingverfahren und der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern (Familienbesteuerung) Rechnung getragen. Die Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundsätze im Steuerrecht wird zunehmend vom Bundesverfassungsgericht geprüft.


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