Preisuntergrenze

Die Preisuntergrenze gibt den Angebotspreis als Nettoverkaufspreis an, den ein Unternehmen mindestens fordern muss, um überleben zu können. Um sie zu ermitteln, bedient man sich der Deckungsbeitragsrechnung. Bei der Feststellung der Preisuntergrenze wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen die von ihm angebotenen Produkte den Abnehmern zu einem im Wesentlichen gleichen Preis auf den Markt bringt.

Kostenorientierte Preisuntergrenze

Die kostenorientierte Preisuntergrenze, die für Ein-Produkt-Unternehmen ermittelt werden kann. Sie liegt kurzfristig bei den durch das Produkt verursachten variablen Kosten. Langfristig umfasst sie auch die fixen Kosten, die langfristig beeinflussbar sind, indem Kapazitäten auf- und abgebaut sowie rationeller gestaltet werden können.

Erfolgsorientierte Preisuntergrenze

Die erfolgsorientierte Preisuntergrenze, die für Mehr-Produkt-Unternehmen von Bedeutung ist. Sie liegt kurzfristig im Falle nicht ausgelasteter Kapazitäten bei den variablen Kosten. Bei Auslastung des Unternehmens kommen die Opportunitätskosten hinzu, welche die Deckungsbeiträge infolge der Verdrängung bisher gefertigter Produktarten mindern. Langfristig umfasst die langfristige Preisuntergrenze die variablen und fixen Kosten.

Liquiditätsorientierte Preisuntergrenze

Die liquiditätsorientierte Preisuntergrenze, welche die zur Deckung der Zahlungsbereitschaft mindestens zu deckenden Kosten umfasst. Das ist die Summe der kurzfristig ausgabewirksamen fixen Kosten und der variablen Kosten.

Die Ermittlung der liquiditätsorientierten Preisuntergrenze ist an eine Vielzahl von Voraussetzungen geknüpft, z. B. dass alle hergestellten Produkte abgesetzt werden und in derselben Periode auch zu Einzahlungen führen. Außerdem muss der Materialverbrauch mit den Anschaffungspreisen bewertet werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Möglichkeiten der Beschaffung liquider Mittel erschöpft sind.

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