Personalnebenkosten

Auch bekannt als: zweiter Lohn

Bei den Personalnebenkosten handelt es sich um diejenigen zusätzlichen Belastungen, die ein Arbeitgeber zum gezahlten Bruttogehalt hinaus bezahlt. Aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Bestimmungen, ist der Arbeitgeber zu der Zahlungen verpflichtet.

Die bedeutendsten Personalnebenkosten sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken- und Rentenversicherung, die zudem auch direkt sichtbar auf den Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgewiesen werden. Dazu kommen noch viele weitere Abgaben (z.B. Beiträge zur Berufsgenossenschaft), die sich ebenfalls in ihrer Höhe an der gezahlten Bruttolohnsumme orientieren.

Die Begriffe der Lohnnebenkosten bzw. Personal- oder Gehaltsnebenkosten werden als Äquivalent benutzt

Entwicklung der Personalnebenkosten

Im Gegensatz zu anderen hoch entwickelten Ländern (z.B. USA bei denen eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer erst vor kurzem umgesetzt worden ist) gehört die Sozialversicherung zu einem festen Bestandteil seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

Mit einem Arbeitsvertrag bekommt der Arbeitnehmer ein umfangreiches Bündel an Zahlungen und Ansprüchen an die Sozialsysteme. Das Sozialstaatsprinzip wurde in der Art und Weise verwirklicht, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfangs jeweils die Hälfte der jeweiligen Abgaben zahlten. Daraus ist der Begriff der „paritätischen Finanzierung“ entstanden.

In einer groben Überschlagsrechnung kann man sagen, dass die Lohnnebenkosten inzwischen weit mehr als 40% der Bruttolohnsumme erreicht haben und deshalb den Kostenwert einer Personenstunde insbesondere im internationalen Vergleich verteuern.

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