Pauschalsteuer


Eine Pauschalsteuer soll der Steuervereinfachung dienen. Ein Beispiel ist die Abgeltungsteuer, die ab 01.01.2009 erhoben wird. Private Kapitaleinkünfte werden dann unabhängig von ihrer Höhe und unabhängig von der Höhe der Gesamteinkünfte des Steuerpflichtigen mit einem Steuersatz von 25% belegt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Abgeltungssteuer vereinfacht die Steuerermittlung, soll allerdings auch durch ihren niedrigen Satz die Steuerflucht in Steueroasen verhindern. Ein anderes Beispiel für eine Pauschalsteuer liegt beim Mini-Job vor. Für Mini-Jobber, die nur bis zu 400€ im Monat verdienen, zahlt der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschale von 2% an die Steuerbehörden.

Manchmal wird unter Pauschalsteuer auch eine Kopf- oder Einheitssteuer verstanden. Alle Bürger sollen danach unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte den gleichen Betrag an das Finanzamt zahlen. Diese Forderung verstößt allerdings gegen allgemein gültige Gerechtigkeitsvorstellungen.


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