Offenbarungseid

Offenbarungseid ist eine nicht mehr gültige Bezeichnung für eine eidliche Bekräftigung der Vermögensverhältnisse eines Schuldners. Heute ist die Bezeichnung ,,eidesstattliche Versicherung‘ maßgebend. Jeder Schuldner, der eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben mußte, wird in ein bei Gericht geführtes Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung setzt ein bestimmtes Verfahren voraus: Ist ein Schuldner nicht gewillt zu zahlen, oder kann er nicht, wird ihm der Gläubiger als erste Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens einen Mahnbescheid zustellen lassen.

Reagiert der Schuldner nicht darauf, kann der Gläubiger (Antragsteller) einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Der Gläubiger kann damit beim Schuldner (antragsgegner) eine Pfändung durchführen lassen. Reichen die pfändbaren Gegenstände nicht aus, um mit ihrem Erlös die Schuld zu decken, kann der Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse gezwungen werden.

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