Ökosteuer


Im Jahre 1999 setzte Deutschland einen Markstein in der Bewältigung der Umweltprobleme durch die Einführung der Ökosteuern. Sie sollen sowohl das ökologische Gewissen der Bevölkerung verstärken als auch zu einem schonenderen Umgang mit den Energien verhelfen.

Zurzeit gelten sind folgende Steuern unter dem Begriff Ökosteuer existent:

Mineralölsteuer (Benzin und Dieselkraftstoff)

Heizölsteuer

Gassteuer

Stromsteuer

Bei der Berechnung der Auswirkung auf den Verbraucher ist zu berücksichtigen, dass diese Ökosteuer noch zusätzlich mit der Mehrwertsteuer belastet wird. Allerdings sieht das Ökosteuergesetz auch eine Reihe von Ausnahmen vor. Beispielhaft seien hierzu genannt:

a) die ökologisch sinnvolle Herabsetzung der Ökosteuern auf 50% des Normalsatzes bei Bahnen des Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs;

b) völlig befreit wird Strom aus Wasserund Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Deponieund Klärgas aus Biomasse. Gleiches gilt für Kraft-WärmeKoppelungsanlagen mit hohem Wirkungsgrad und für Blockheizkraftwerke;

c) den halben Steuersatz zahlen Nutzer für Nachtspeicheröfen;

d) Sonderregelungen gelten darüber hinaus für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft Dabei werden allerdings teilweise Ökologische und wirtschaftspolitische Gesichtspunkte gegeneinander aufgewogen, z. B. wenn die von Betrieben aufzubringende Ökosteuer die Entlastung bei der Rentenversicherung um mehr als 20% übersteigt

Die Bemühungen um eine in der Europäischen Gemeinschaft (EG) einheitliche Ökosteuerpolitik haben erst begonnen.

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