Nutzwertrechnung

Was ist eine Nutzwertrechnung?

Mithilfe der Nutzwertrechnung wird der Nutzwert für Investitionsobjekte festgestellt. Sie wird auch Nutzwertanalyse genannt. Der Nutzwert ist der zahlenmäßigen Ausdruck für den subjektiven Wert einer Investition im Hinblick auf das Erreichen vorgegebener Ziele. Er kann im Gegensatz zu den traditionellen statischen oder dynamischen Investitionsrechnungen qualitativer Natur sein und sich beziehen auf

  • Wirtschaftliche Bewertungskriterien, z. B. absatz-, beschaffungs-, fertigungsbezogene Kriterien
  • Technische Bewertungskriterien, z. B. betriebsmittelbezogene, arbeitsphysiologische Kriterien
  • Soziale Bewertungskriterien, z. B. Monotonie, Stress, Interesse, Zufriedenheit mit der Arbeit
  • Rechtliche Bewertungskriterien, z. B. Vorschriften, Patente, Lizenzen, Gesetze.

Der Nutzwert, der sich für die alternativen Investitionsobjekte ergibt, ermöglicht es, diese in eine Rangordnung zu bringen. Ein Investitionsobjekt ist umso positiver zu beurteilen, je höher sein Nutzwert liegt. Das Investitionsobjekt mit dem höchsten Nutzen kommt auf den ersten Rang, das Objekt mit dem geringsten Nutzen erhält den letzten Platz. Die Nutzwertrechnung erfolgt in mehreren Stufen:

Bewertungskriterien

Um den Nutzen der einzelnen Bewertungskriterien und insgesamt der Investitionsobjekte beurteilen zu können, müssen Maßstäbe festgelegt werden. Sie können auf verschiedenen Skalierungen beruhen.

  1. Festlegung der Zielkriterien
  2. Gewichtung der Zielkriterien mit Gewichtungsfaktoren
  3. Bestimmung der Teilnutzen jeder Alternative
  4. Ermittlung des Nutzwertes, z. B. durch Addition der Teilnutzen
  5. Entscheidung für die Alternative mit dem höchsten Nutzwert

 

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