Non-Profit-Organisationen im Steuerrecht

Non-Profit-Organisationen sind nicht-erwerbswirtschaftlich orientierte Organisationen und Institutionen. Sie verfolgen nicht das Ziel, Produkte oder Dienstleistungen kostendeckend zu verkaufen und haben keine Gewinnerzielungsabsicht. Sie verfolgen vielmehr gemeinnützige, soziokulturelle, politische oder karitative Zwecke.

Zu diesen Institutionen gehören öffentliche Verwaltungsbetriebe sowie private Non-Profit-Organisationen, wie Vereine, Verbände, Stiftungen, Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen oder Parteien. Das Steuerrecht befreit gemeinnützige Organisationen (Gemeinnützigkeit) von der Besteuerung. Die AO definiert in den §§ 52-54 den gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zweck, der regelmäßig steuerbegünstigt ist.

Die Zahl von Non-Profit-Organisationen in Deutschland wird auf rd. 1 Million geschätzt. Ihre teilweise Beteiligung am Wettbewerb wird kritisch beurteilt.


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