Minderbesteuerung

Eine internationale Minderbesteuerung (oder verminderte Normalbesteuerung) führt zu einer Nichtbesteuerung oder ermäßigten Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten durch die Nutzung des zwischenstaatlichen Steuergefälles; der Inanspruchnahme von Vergünstigungen in Steuerabkommen oder einer unterschiedlichen Qualifikation von Begriffen und Sachverhalten in Verbindung mit dem nationalen Außensteuerrecht.

Diese steuermindernde Wirkung wird als „Missbrauch“ über die Grenze oder „Steuerflucht“ bezeichnet. Ein wertneutraler und international anerkannter Begriff oder Maßstab sowie eine deutliche Abgrenzung zwischen legalen und unangemessenen Gestaltungen liegen nicht vor. Die souveränen Staaten haben Maßnahmen in ihrem nationalen Außensteuerrecht vorgesehen, die sich gegen eine Minderbesteuerung richten.

Außerdem werden besondere Klauseln in den Steuerabkommen vereinbart, um eine unangemessene Inanspruchnahme von Abkommensvergünstigungen zu vermeiden (Treaty Shopping). Mit dem Verhaltenskodex wird gegen die unfaire Nutzung des europäischen Steuergefälles länderübergreifend vorgegangen (vgl. auch Mindestbesteuerung).


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