Marketing im Steuerrecht

Marketing ist heute ein umfassendes System der marktbezogenen Unternehmensführung. Dabei werden die vor- und nachgelagerten Güter- und Faktormärkte einbezogen. Die Vernetzung unterschiedlicher betriebswirtschaftlicher Entscheidungsbereiche führt bei der Untersuchung des steuerlichen Einflusses auf Marke-tingentscheidungen zur Betrachtung der Beschaffung, des Absatzes, der Informationswirtschaft und marketingrelevanter Teile der Personalwirtschaft, der Finanzwirtschaft und Organisation in steuerlicher Hinsicht.

In der Theorie und Praxis werden diese Zusammenhänge meist vernachlässigt. Die auftretenden Quantifizierungs- und Zurechnungsprobleme sind steuerartenbezogen unterschiedlich. Auf Faktorbeschaffung und -einsatz wirkt der Einfluss von Zöllen, der Lohn- und Verbrauch- sowie der Ertragsteuern. Die Leistungserstellung und Erbringung einer Marktleistung wird vor allem von der Umsatz- sowie den Verbrauch- und Verkehrsteuern tangiert. Der marktbezogene Leistungserfolg wird von den Ertragsteuern beeinflusst. Die Steuerwirkungen und die möglichen Steuergestaltungen lassen sich daher nur für die einzelnen Handlungsfelder des Marketing erkennen.


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