Last In – First Out (LIFO)

Auch bekannt als: LiFo-Prinzip

Das Last In – First Out (LIFO) ist ein Verfahren zur Sammelbewertung von Vorratsvermögens bzw. ein zulässiges Bewertungsvereinfachungsverfahren.

Definition / Erklärung

Der englische Begriff Last in – First out heißt übersetzt „zuletzt herein – zuerst hinaus“ und wird meistens in der Kurzform LiFo verwendet.

Dabei handelt es sich um ein nach § 256 HGB zulässiges Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. um ein Verfahren für die Verbrauchsfolge eines Vorratsvermögens. Mit der LiFo-Methode werden die zuletzt angeschafften und hergestellten Vermögensgegenstände zuerst veräußert und verbraucht. Die Endbestände werden so mit dem ältesten Preis bewertet.

Zulässigkeit von LiFo im Handelsrecht


Last in – First Out ist handelsrechtlich unter bestimmten Bedingungen zulässig:

  • gleichwertige und gleichartige Bestände wie z.B. Rohmaterialien oder Massenprodukte werden zusammen bewertet
  • die Preisentwicklung weist steigende Tendenzen auf – sonst Verstoß gegen das Niederstwertprinzip

Arten des LiFo-Verfahrens im Steuerrecht

Für die Bewertung nach der Lifo-Methode können zwei Verfahren verwendet werden:

Perioden-LiFo-Verfahren – Nur innerhalb bestimmter Zeitabschnitte werden Bestandsänderungen ermittelt.

Permanentes LiFo-Verfahren – Die Zugänge und Abgänge werden ununterbrochen mit ihren Mengen und Werten erfasst

Beispiel des LiFo-Verfahrens

Ein Baumarkt kauft am 03. Februar eine Stichsäge für 85,00 EUR und am 12. Juli eine Stichsäge für 89,00 EUR ein.

Am 31. Dezember (Bilanzstichtag) hat der Baumarkt nur noch eine Stichsäge auf Lager und hat während dem Geschäftsjahr eine an Kunden verkauft.

Wendet der Baumarkt bei der Bewertung die LiFo-Methode an bedeutet dies, dass die zuletzt gekaufte Stichsäge für 89,00 EUR zuerst verkauft wurde und die zuerst gekaufte Stichsäge für 85,00 EUR noch auf Lager ist.

Daher wird am Bilanzstichtag der Vorrat an Stichsägen im Unternehmen mit dem Wert 85,00 EUR bewertet.

Zusammenfassung

  • im Last in – First out Verfahren werden zuletzt angeschaffte Vermögensgegenstände zuerst verwendet
  • die LiFo-Methode ist bei steigender Preisentwicklung sowie bei gleichwertigen und gleichartigen Produkten handelsrechtlich zugelassen
  • steuerliche Anerkennung der LiFo-Methode, wenn eine einzelne Bewertung nicht möglich ist


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