Kreditwürdigkeitsprüfung

Was ist eine Kreditwürdigkeitsprüfung

Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Überwachung und Untersuchung persönlicher und sachlicher Kriterien eines kreditsuchenden Unternehmens. Ein Kreditinstitut nimmt sie auf der Grundlage eines meist standardisierten Kreditantrages vor, um das Kreditrisiko beurteilen zu können. Die Prüfungsbereiche der Kreditwürdigkeitsprüfung sind:

rechtlichen Verhältnisse

Die rechtlichen Verhältnisse des Antragstellers, um festzustellen, ob er kreditfähig ist, insbesondere Geschäftsfähigkeit, Vertretungsbefugnis und Güterstand. Für die Kreditvergabe ist es bedeutsam, ob z. B. Eheleute im gesetzlichen Güterstand leben oder Gütertrennung vereinbart haben.

persönlichen Verhältnisse

Die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers, besonders bei nicht dinglich gesicherten personenbezogenen Krediten, z.B. Zahlungsmoral, Geschäftsmoral, Zuverlässigkeit bei Vertragserfüllungen, geschäftliche bzw. berufliche Qualifikation.

wirtschaftliche Lage

Die wirtschaftliche Lage des Antragstellers, z. B. die Struktur von Vermögen, Kapital, Aufwand und Ertrag, Liquidität und die Erfolgslage. Wichtige Informationen bietet der Jahresabschluss.

Weitere Informationen können über Auskünfte, Betriebsbesichtigungen, Informationen öffentlicher Register eingeholt werden. Diese sind z. B. Handelsregister, Grundbuch, Güterrechts-register, Vereins- und Genossenschaftsregister.

Kreditantrag

Wird dem Kreditantrag stattgegeben, erfolgt eine i.d.R. befristete Kreditzusage. Mit der Übergabe der Einverständniserklärung durch den Kreditnehmer an das Kreditinstitut kommt der Kreditvertrag zu Stande. Nach der Kreditzuteilung wird in bestimmten Zeitabständen eine Kreditüberwachung vorgenommen, vor allem um Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen, bei den Sicherheiten und bei der Mittelverwendung zu erkennen.

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