Kostenaufschlagsmethode

Der Fremdvergleich nach § 1 AStG wird durch die Standard-methoden (Wiederverkaufspreismethode; Preisvergleichsmethode) zur Bildung von Verrechnungspreisen konkretisiert. Der Verrechnungspreis wird nach der Kostenaufschlagsmethode (cost plus method) ermittelt, indem die Selbstkosten des liefernden oder leistenden Konzernunternehmens um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden.

Dabei sind die Selbstkosten mit Hilfe von Kalkulationsmethoden zu ermitteln, die auch bei der Preispolitik gegenüber fremden Dritten zu Grunde gelegt werden. Die Ermittlung der Kostenkomponente und die Bestimmung der angemessenen Gewinnspanne ist problematisch. Die Kostenaufschlagsmethode wird bei individuellen Dienstleistungen (konzern-interne Pachtverhältnisse) und bei Forschungsleistungen (Auftragsforschung) angewandt.


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