Konzernlagebericht

Definition Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ergänzt den Konzernabschluss. Seine Aufgabe ist es, Informationen über den Konzern zu geben, die über den Abschlussstichtag hinausgehen und in die Zukunft weisen. Grundsätzlich entspricht der Konzernlagebericht dem von Kapitalgesellschaften zu erstellenden Lagebericht. Er ist mehr als die Zusammenfassung sämtlicher Angaben aus den Lageberichten der einzelnen konsolidierten Unternehmen.

Bestandteile des Konzernlageberichts

Pflichtangaben

Pflichtangaben, die sich auf den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns beziehen. Sie sollen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln

  • sowohl über den Konzern als Gesamtheit
  • als auch über die bedeutenderen einbezogenen Unternehmen.

Sollangaben

Sollangaben, die vorzunehmen sind, wenn der Konzern dazu in objektiver Form in der Lage ist:

  • Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres eingetreten sind, z. B. erhebliche Produktionsausfälle durch Streiks, Zusammenbrüche bedeutender Unternehmen.
  • Die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns. Dabei werden verbale, die Tendenzen umschreibende Erläuterungen mit einer dem Bericht über den Geschäftsverlauf vergleichbaren Untergliederung als ausreichend betrachtet. Die Veröffentlichung detaillierter Planungs-und Prognosedaten ist nicht erforderlich.
  • Informationen über den Bereich Forschung und Entwicklung des Konzerns, z. B. über die Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Forschung sowie über die allgemeinen Zielsetzungen der Forschung und Entwicklung.
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