Konzernbilanz

Was ist eine Konzernbilanz?

Die Konzernbilanz ist ein Teil des Konzernabschlusses, in dem die Vermögens- und Schuldenlage der einbezogenen Unternehmen so wiederzugeben ist, dass die Unternehmen in ihrer Gesamtheit als ein einziges Unternehmen dargestellt werden. Dabei wird von der Fiktion der rechtlichen Einheit ausgegangen (§ 297 Abs. 3 HGB). Die Zusammenfassung der vorbereiteten Konzernabschlüsse zum Konzernabschluss wird als Konsolidierung bezeichnet.

Kapitalkonsolidierung

Mit der Kapitalkonsolidierung soll sichergestellt werden, dass es aufgrund der Verflechtungen nicht zu Doppelverrechnungen kommt. Sie ist in §§ 301, 302, 310, 312 HGB geregelt. Bei der Schuldenkonsolidierung werden zwischen den einbezogenen Unternehmen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet, denn der Konzern als rechtliche Einheit hat keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegen sich selbst.

Konzernspezifische Vorschriften

Nach IFRS gibt es weitere konzernspezifische Vorschriften.

Der Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konzernbilanz dienen die Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung in den Bilanzen der Tochterunternehmen sowie ggf. die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen in Euro.

Die Konzernbilanz ist für die Konzernleitung ein bedeutsames Informations- und Dispositionsinstrument. Darüber hinaus dient sie den Anteilseignern dazu, sich ein Bild über die wirtschaftliche Lage des Konzern zu machen. Da die Konzernleitung die Möglichkeit hat, die Ausweise der einzelnen Konzerngesellschaften zu beeinflussen, ist das allerdings nicht einfach.

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