Kontierung

Der Begriff Kontierung bezeichnet die Einordnung von Belegen in die Ertrags- und Aufwandkonten anhand eines individuellen Kontenplans. Die einzelnen Belege dienen als Nachweis für die Richtigkeit der Buchungen und müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Bei der Kontierung vermerkt der Bearbeiter Zahlen auf den Quittungen und Rechnungen. Der Fachkundige erkennt dadurch, wie die Zuordnung des Beleges zum Konto ist.

Externe und interne Belege

Die Buchungsbelege werden in zwei Sparten aufgeteilt. Es wird unterschieden zwischen externen Belegen (Fremdbelege), z.B. Lieferantenrechnungen, Kontoauszüge, Bankbelege und Gutschriftsanzeigen sowie internen Belegen (Eigenbelege). Dazu gehören Kopien der Ausgangsrechnungen, Gehaltslisten, Lohnnachweise, Buchungsanweisungen sowie Ersatzbelege, wenn kein Originalbeleg vorhanden ist.

Schritte der Kontierung


Vor der Kontierung werden die Belege mit einem Eingangs- bzw. Datumsstempel versehen, im zweiten Schritt erfolgt die chronologische Sortierung. Hierauf folgt die rechnerische und sachliche Prüfung bezüglich Korrektheit der Rechnung selbst: Stimmen die Preise bzw. Konditionen und so weiter.

  1. Eingangserfassung
  2. chronologische Sortierung
  3. Prüfung ob die Rechnung korrekt ist

Sind diese drei Schritte der Vorbereitung erledigt, kann die Kontierung und Verbuchung der einzelnen Belege erfolgen.

Zusammenfassung

  • Kontierung beschreibt die Einordnung von Belegen in die Ertrags- und Aufwandkonten
  • Belege müssen zehn Jahre aufbewahrt werden
  • Buchungsbelege werden aufgeteilt: Interne und externe Belege


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