Kontenplan

Bei dem Kontenplan handelt es sich um einen Begriff aus dem Rechnungswesen. Der Kontenplan bezeichnet eine Liste aller existierenden Konten eines Unternehmens und ist ein elementarer Bestandteil der doppelten Buchführung.

Definition / Erklärung

Der Kontenplan wird aus dem Kontenrahmen individuell für das entsprechende Unternehmen von diesem Entwickelt. Er enthält alle Konten des Unternehmens, Betriebes oder eines Vorhabens. Alle Unternehmen die die doppelte Buchführung anwenden sind darüber hinaus zur Führung eines Kontenplanes verpflichtet.

Generell gilt dabei, dass je umfangreicher der Kontenplan eines Unternehmens ausfällt, desto genauer und aussagekräftiger ist am Ende auch die Buchführung. Das liegt daran, dass mit einem genauen Kontenplan auch mehr Einzelpositionen von einander unterschieden werden können.

Problematisch wird dies jedoch, wenn zu viele Konten vertreten sind, da dann die Buchführung schnell unübersichtlich wird. Richtig und ordentlich geführt ist der Kontenplan jedoch ein wichtiges und durchaus nützliches Hilfsmittel in jeder Buchhaltung.

Vergleich und Unterschied zum Kontenrahmen


Einen entsprechend passenden Kontenplan entwickelt jedes Unternehmen für sich selbst aus dem Kontenrahmen. Dabei ist es möglich, dass zum Beispiel in bestimmten Wirtschaftszweigen der Kontenplan weniger oder auch mehr Konten als der ursprüngliche Kontenrahmen erhalten kann.

Das heißt, dass es sich bei dem Kontenplan um einen speziellen, individuell auf das Unternehmen zugeschnittenen Kontenrahmen handelt. Lediglich die Kontenklassen und die Kontennummerierung wird von dem Kontenrahmen übernommen.

Aufbewahrungsfrist des Kontenplans

Die Aufbewahrungsfrist für den Kontenplan wird in Deutschland sowohl im Handelsgesetzbuch als auch in der Abgabeordnung geregelt. Die entsprechenden Paragraphen sind § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO. Dort ist die Aufbewahrungszeit für den Kontenplan auf 10 Jahre festgelegt.

Zusammenfassung

  • der Kontenplan enthält alle Konten eines Vorhabens oder eines Unternehmens
  • die Aufbewahrungszeit in Deutschland beträgt zehn Jahre
  • ein Kontenplan ist verpflichtend bei doppelter Buchführung
  • ist wichtiger Bestandteil der Aussagekraft der Buchführung
  • der Kontenplan ist individuell auf das entsprechende Unternehmen zugeschnitten


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