Konkurrenzschutzklausel

Konkurrenzschutzklausel wird oft bei der Vermietung von Ladenlokalen von den Vertragsparteien in den Mietvertrag aufgenommen. Sie soll den Einzelhandelsunternehmer als Mieter davor schützen, daß sein Vermieter in einem seiner anderen Mieträume Interessenten aus der gleichen Branche oder mit teilweise gleichem Sortiment aufnimmt. Damit kann sich der Mieter praktisch direkte räumliche Konkurrenz fernhalten. Der Bundesgerichtshof hat eine Musterformulierung für Konkurrenzschutzklausel vorgeschlagen. Sie lautet: ‚Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietdauer Verkaufsflächen nicht an ein Unternehmen zu vermieten, das den Vertrieb von Waren zum Gegenstand hat, die vom Mieter geführt werden.‘

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