Konjunkturausgleichsrücklage


Die Konjunkturausgleichsrücklage ist ein Instrument einer antizyklischen Konjunkturpolitik. Nach §5 und §15 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG) kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrat
in der Hochkonjunktur anordnen, dass Bund und Länder ihren Konjunkturausgleichsrücklagen Finanzmittel zuführen. Dadurch sollen die Staatsausgaben gebremst werden, falls die Nachfrage die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigt. Die frei gewordenen Mittel der Konjunkturausgleichsrücklagen sollen in einer Phase der Konjunkturabschwächung dazu genutzt werden, die Wirtschaftstätigkeit wieder anzukurbeln.


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