Kollektivmarke


Die Kollektivmarke (auch Gemeinschaftsmarke oder Verbandszeichen) ist eine Marke, die sich nicht ein einzelnes Unternehmen, sondern ein rechtsfähiger Verband (normalerweise ein rechtsfähiger Verein, aber auch rechtsfähige Dachverbände und Spitzenverbände der Wirtschaft) gemäß § 97 Markengesetz zum Zwecke der Benutzung durch seine Mitglieder eintragen lässt (z. B.: Fleurop); daneben können auch geografische Herkunftsangaben als Kollektivmarke genehmigt werden.

Vorteile der Kollektivmarke: Ersparnis von Werbekosten für das einzelne Unternehmen; daneben vielfach auch als Symbol einer vom Verband gewährleisteten Beschaffenheit oder Güte des Produkts (z. B.: Wollsiegel).

Bei Verletzung der Kollektivmarke ist der Verband zur Geltendmachung Von Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüchen befugt; Mitglieder sind hierzu nur mit Zustimmung des Verbandes berechtigt (§ 101 Markengesetz).

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