Juristische Person

Die juristische Person ist eine Vereinigung einer oder mehrerer Personen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbständigkeit. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten, hat eigenes Vermögen und kann unter eigenem Namen klagen und verklagt werden. Sie wird von ihren Organen (z. B. Vorstand oder Geschäftsführer) vertreten.

Juristische Personen des Privatrechts sind insbesondere die AG, der eingetragene Verein, die GmbH, die KGaA und die eingetragene Genossenschaft. Deren Gesellschafter oder Mitglieder haften nicht persönlich.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sog. Körperschaften des öffentlichen Rechts, also u. a. der Staat, die Gemeinden oder Gemeindeverbände, aber auch Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch nach ausländischem Recht können juristische Personen gegründet sein. Im Zuge der Europäisierung können sie auch in Deutschland tätig sein.


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