Investitionsprämien

Investitionsprämien werden in Höhe eines festen Prozentsatzes auf die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten einer Investition gewährt (Investitionsrechnung im Steuerrecht; Finanzierung im Steuerrecht). Im Gegensatz zu Investitionszulagen können sie jedoch lediglich mit einer Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld für den Veranlagungszeitraum verrechnet werden, in den die begünstigte Investition fällt. In den aktuellen Förderprogrammen der Bundesregierung sind Investitionsprämien nicht enthalten.


War die Erklärung zu "Investitionsprämien" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu