Holding im Steuerecht

Der Standardfall einer Holding ist das „Halten von Beteiligungen“. Es können auch Koordinations-, Verwaltungs-, Finanzierungs- und Managementaufgaben oder geographische Gesichtspunkte (Landes-, Funktionsholding) im Vordergrund stehen (vgl. Finanzholding, geschäftsleitende oder Managementholding, coordination centers; Vermögensverwaltungsholding). Sie verbinden international häufig die Grundeinheit mit der Spitzeneinheit. Steuerlich bevorzugen einzelne Länder die Holding (vgl. Grenzen der Unterkapitalisierung; Weiterausschüttung; Verlustverrechnung; Umstrukturierung) oder belasten sie zusätzlich (vgl. Zwischengesellschaften; Hinzurechnungsbesteuerung).


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