Heizöl- und Erdgassteuer

Die Mineralölsteuer wird auf Kraftstoffe, Heizöl (Heizölsteuer), Flüssig- und Erdgas (Erdgassteuer) erhoben. Das Minöl-StG wurde nach den „Gesetzen zum Einstieg und zur Fortführung der ökologischen Steuerreform“ umfangreich geändert.

Es gilt ein differenziertes Tarifsystem bei der Heizöl- und Erdgassteuer: Es wird u. a. in leichtes Heizöl, schweres Heizöl zur Wärmeerzeugung und schweres Heizöl zur Stromerzeugung, Flüssiggas, Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe unterschieden. Für den Verbrauch von Heizöl und Erdgas zu betrieblichen Heizzwecken in Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wird ein ermäßigter Tarif angewandt.

Die Heizöl- und Erdgassteuer kann in Sonderfällen erlassen, erstattet oder vergütet werden. Im „Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform“ wurde insbesondere die Mi-neralölsteuer auf Kraftstoffe stufenweise angehoben. Auf die Er-höhung der Heizölsteuer wird aus sozialen Gründen verzichtet.


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