Güterkraftverkehrsgesetz

Bis zum 30. Juni 1998 in der Bundesrepublik Deutschland der gesamte Straßengüterverkehr mit Kraftfahrzeugen (Güterkraftverkehr) grundlegend durch das Güterkraftverkehrsgesetz (GtiKG) vom 17. Oktober 1952 geregelt. Am 1. Juli 1998 ist das Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz) in Kraft getreten.


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