Grundsätze des Rechnungswesens

Was sind die Grundsätze des Rechnungswesens

Die Grundsätze des Rechnungswesens stellen durch die kaufmännische Praxis entwickelte und durch die Rechtsprechung konkretisierte Regelungen dar, die sich den aktuellen Bedingungen entsprechend laufend weiterentwickeln.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Die Grundsätze des Rechnungswesens können als Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im weiteren Sinne verstanden werden. Sie beziehen sich z. B. auf:

  • Klarheit, d. h. die Informationen müssen unmissverständlich sein.
  • Nachprüfbarkeit, d. h. sachverständige Dritte müssen die Informationen nachprüfen können.
  • Richtigkeit, d. h. es sind nur zutreffende Informationen zu verwerten.
  • Wirtschaftlichkeit, d. h. die Kosten und Nutzen der Informationen entsprechen sich.
  • Vorsicht, z. B. im Rahmen der Bewertung von Vermögensgegenständen.
  • Kontinuität, d. h. gleichbleibende Regelanwendung über mehrere Perioden hinweg.
  • Belegprinzip, d. h. keine Buchung ohne Beleg.

Den genannten Prinzipien kommt im Rahmen der Buchführung und des Jahresabschlusses eine zentrale Bedeutung zu.

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