GmbH & Co. KG im Steuerrecht

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform, sie verbindet daher Merkmale der Personengesellschaft mit solchen der Kapitalgesellschaft. Das Grundgerüst bildet dabei eine KG, an der eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist. Dadurch ist die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen gewährleistet.

Steuerrechtlich sind für die Gesamtunternehmung die Regelungen der Personengesellschaften maßgeblich; ergänzend treten für die GmbH die Regelungen für die Besteuerung der Kapitalgesellschaften hinzu. Die GmbH & Co. KG ist eine Mitunternehmerschaft und daher selbst nicht steuerpflichtig.

Ihr Gewinn wird einheitlich auf der Ebene der Gesellschaft ermittelt und anschließend gesondert auf der Ebene der Gesellschafter (GmbH und Kommanditisten) anteilig der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterworfen. Schuldrechtliche Verträge zwischen der KG und der GmbH werden steuerlich anerkannt. Eine wichtige Ausnahme ist das Geschäftsführergehalt der GmbH, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Kommanditist der KG ist.

Solche Zahlungen sind nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die GmbH & Co. KG ist in Deutschland eine sehr verbreitete Rechtsform, da sie gesellschaftsrechtliche Vorteile mit steuerrechtlichen Vorteilen (Personengesellschaften) verbindet. Im europäischen Ausland gibt es solch komplexe Mischformen selten.


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